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   LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 117/15   

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https://dejure.org/2016,14487
LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 117/15 (https://dejure.org/2016,14487)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.02.2016 - L 5 KR 117/15 (https://dejure.org/2016,14487)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - L 5 KR 117/15 (https://dejure.org/2016,14487)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 28p Abs 1 S 5 SGB 4, § 87 HwO
    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit satzungsgemäß zugewiesenen Verwaltungsaufgaben - rechtliche Verpflichtung und Verantwortlichkeit ohne Entzugsmöglichkeit im Konfliktfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 28 Abs. 1 S. 5; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
    Ehrenamt; Kreishandwerksmeister; Versicherungspflicht

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Sozialversicherungspflicht ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 117/15
    Soweit sich die Beklagte bei ihrer Entscheidung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R - gestützt habe, stünden der Anwendbarkeit folgende Gesichtspunkte entgegen: Dem Urteil lägen die Bestimmungen der Kommunalverfassung zugrunde, während hier die Handwerksordnung maßgeblich sei.

    Zur Begründung hat es ausgeführt, die Rechtsprechung des BSG zur statusrechtlichen Beurteilung eines Ehrenamtsinhabers in den Urteilen vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R - und 15. Juli 2009 - B 12 KR 1/09 R - sei in sich nicht konsistent und liefere deshalb erst nach einer Interpretation handhabbare Kriterien.

    Das habe zuletzt der 12. Senat des BSG in seinem Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R - bestätigt.

    Ob der Aufgabenbereich des ehrenamtlich Tätigen durch die weisungsgebundene Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben geprägt ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Ehrenamts in der Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes zu beurteilen (vgl. Urteil des BSG vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R - juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.06.2015 - L 5 KR 125/13

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 117/15
    Das habe auch der erkennende Senat in einem gleichgelagerten Fall mit Urteil vom 25. Juni 2015 - L 5 KR 125/13 - so gesehen.

    Ein wesentlicher Unterschied bestehe auch darin, dass im Verfahren L 5 KR 125/13, bedingt durch die Fusion zweier Kreishandwerkerschaften, das Aufgabengebiet des Kreishandwerksmeisters erheblich erweitert und deshalb auch die Aufwandspauschale erhöht worden sei.

  • BSG, 15.07.2009 - B 12 KR 1/09 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätige Feuerwehrführungskräfte in

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 117/15
    Zur Begründung hat es ausgeführt, die Rechtsprechung des BSG zur statusrechtlichen Beurteilung eines Ehrenamtsinhabers in den Urteilen vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R - und 15. Juli 2009 - B 12 KR 1/09 R - sei in sich nicht konsistent und liefere deshalb erst nach einer Interpretation handhabbare Kriterien.

    Die Formulierung des BSG, dass "dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben" wahrgenommen werden müssen, ist dahingehend zu verstehen, dass nicht der Zugang zu diesen Aufgaben maßgeblich ist, sondern die Bezeichnung des BSG dazu dienen soll, allgemeine Aufgaben einer Verwaltung von den besonderen Repräsentationsaufgaben öffentlicher Würdenträger abzugrenzen (vgl. ebenso LSG Bayern, Urteil vom 25. November 2008 - L 5 KR 32/07 - juris; dessen Auslegung vom BSG im sich anschließenden Revisionsverfahren B 12 KR 1/09 R nicht beanstandet worden ist).

  • LSG Bayern, 13.11.2008 - L 5 KR 134/07

    (Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 117/15
    Insoweit stützte sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bayrischen Landessozialgerichts u.a. im Urteil vom 13. November 2008 - L 5 KR 134/07 -.
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 117/15
    Demzufolge erkennt die höchstrichterliche Rechtsprechung auch eine "Schönwetter-Selbständigkeit", die sich ausschließlich daraus ableitet, dass dem Betroffenen in harmonischen Zeiten freie Hand gelassen wird, während im Fall eines Zerwürfnisses dessen Weisungsunterworfenheit zum Tragen käme, mittlerweile nicht mehr an (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, juris).
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 117/15
    Denn auch der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende (Berufs-)Beamte ist im sozialversicherungsrechtlichen Sinne Beschäftigter und deswegen in der Sozialversicherung wie in der Arbeitslosenversicherung dem Grunde nach versicherungspflichtig (vgl. Urteil des BSG vom 22. Februar 1996 - 12 RK 6/95 -, BSGE 78, 34, 35 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 Seite 25 f).
  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 3/09 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtlich beschäftigter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 117/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 27. Januar 2010 - B 12 KR 3/09 R - m. w. N.), der sich der erkennende Senat anschließt, können auch Träger eines Ehrenamtes im kommunalen Bereich grundsätzlich eine abhängige Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV ausüben, wenn sie über Repräsentationsfunktionen hinaus dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten.
  • LSG Bayern, 25.11.2008 - L 5 KR 32/07

    Sozialversicherungspflicht - Kreisbrandmeister bzw -inspektor - Bayern -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - L 5 KR 117/15
    Die Formulierung des BSG, dass "dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben" wahrgenommen werden müssen, ist dahingehend zu verstehen, dass nicht der Zugang zu diesen Aufgaben maßgeblich ist, sondern die Bezeichnung des BSG dazu dienen soll, allgemeine Aufgaben einer Verwaltung von den besonderen Repräsentationsaufgaben öffentlicher Würdenträger abzugrenzen (vgl. ebenso LSG Bayern, Urteil vom 25. November 2008 - L 5 KR 32/07 - juris; dessen Auslegung vom BSG im sich anschließenden Revisionsverfahren B 12 KR 1/09 R nicht beanstandet worden ist).
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